Finde Deinen Leistungsträger.

Beantworten Sie wenige Fragen und Sie erfahren ob es einen Leistungsträger bzw. Kostenträger gibt der Sie bei der Anpassung Ihres behindertengerechten Fahrzeugumbaus ggf. unterstüzen wird.

Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung vor?

Sind Sie in der Lage selbstständig den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen?

Sind Sie dauerhaft auf ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug aufgrund Ihrer Behinderung angewiesen?

Wie ist Ihr aktuelles Beschäftigungsverhältnis?

Sind Sie während des Einsatzes geschädigt worden?

Sind Sie bereits mehr als 15 Jahre im Berufsleben?

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Auf Grundlage Ihrer Angaben empfehlen wir Ihnen, sich an das örtliche Integrationsamt zu wenden. Dort wird geprüft, ob Sie Unterstützung erhalten können. Die Entscheidungen erfolgen individuell und berücksichtigen Ihre persönliche Situation. Bitte beachten Sie, dass hierfür Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden müssen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder gegebenenfalls zu klagen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um den behindertengerechten Fahrzeugumbau. Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen jederzeit anzusprechen!

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Auf Grundlage Ihrer Angaben empfehlen wir Ihnen, sich an das örtliche Integrationsamt zu wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung entsprechend der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung für Beamte/innen, Schüler/innen und Studierende.

Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen tatkräftig bei der Planung und Umsetzung des behindertengerechten Fahrzeugumbaus zur Seite. Melden Sie sich jederzeit bei uns, wenn Sie weitere Unterstützung oder Beratung benötigen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Auf Grundlage Ihrer Angaben wird die für Ihren Unfall zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung Ihren Antrag gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) gerne unterstützen.

Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen selbstverständlich auch bei der Planung und Umsetzung des behindertengerechten Fahrzeugumbaus. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit anzusprechen!

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Leider gibt es aktuell keinen zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträger, der die Finanzierung übernehmen könnte, es gibt aber weitere Fördermöglichkeiten. In Deutschland gibt es zahlreiche Stiftungen und Vereine, die – abhängig von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Alter – Unterstützung anbieten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.kadomo.de/stiftungen-und-vereine.html.

Unabhängig davon unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Durchführung Ihres behindertengerechten Fahrzeugumbaus. Gemeinsam suchen wir nach der bestmöglichen Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Sprechen Sie uns jederzeit an – wir sind für Sie da!

Auf Grundlage Ihrer Antworten: Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten, deren Schwerbehinderung nicht die Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, können einen Zuschuss beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat VII 1.3 beantragen.

Gerne unterstützen wir Sie umfassend bei der Planung und Durchführung Ihres behindertengerechten Fahrzeugumbaus sowie bei allen erforderlichen Antragsschritten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit freundlich und kompetent zur Seite!

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie Unterstützung durch die Agentur für Arbeit gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung und unterstützen Sie aktiv bei der Planung sowie Umsetzung des erforderlichen Fahrzeugumbaus.

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Für angestellte Arbeitnehmer/innen ist hierbei die DRV Bund in Berlin zuständig; gewerbliche Arbeitnehmer/innen wenden sich bitte an die jeweilige DRV des entsprechenden Bundeslandes.

Gerne unterstützen wir Sie umfassend bei der Planung und Durchführung Ihres behindertengerechten Fahrzeugumbaus sowie bei allen erforderlichen Antragsschritten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit freundlich und kompetent zur Seite!

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Auf Grundlage Ihrer Antworten, wird Sie das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Referat VII2.2 - unterstützen.

Gerne unterstützen wir Sie umfassend bei der Planung und Durchführung Ihres behindertengerechten Fahrzeugumbaus sowie bei allen erforderlichen Antragsschritten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit freundlich und kompetent zur Seite!

Wichtiger Hinweis:
Bitte erteilen Sie niemals einen Auftrag für ein Fahrzeug oder einen behindertengerechten Umbau, bevor Sie den entsprechenden Antrag gestellt und eine verbindliche Rückmeldung erhalten haben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Antrag – trotz Erfüllung aller Voraussetzungen – abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns gerne kostenfrei unter Tel. 0800 523 666 33 an.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Unsere Leistungsträger-Suche dient ausschließlich der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft oder individuelle rechtliche Beratung wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung oder die zuständigen Stellen.