KFZ-Zuschußrechner


Der Kfz-Schußrechner ist ausschließlich für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gedacht, die grundsätzlich förderfähig sind. Um eine erste Einschätzung zur eigenen Förderfähigkeit zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung unseres Tools Finde Deinen Leistungsträger, das eine Orientierung bietet, welcher Kostenträger in Frage kommen könnte.

Dein Nettogehalt/Monat?

Hast Du unterhaltspflichtige Angehörige?

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Antwort:

Bitte geben Sie Ihr Nettogehalt und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Angehörigen an.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 22.000,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine volle Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 19.360,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 16.720,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 14.080,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 11.440,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 8.800,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 6.160,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Basierend auf Ihren Angaben beträgt der Zuschuss für das Grundfahrzeug aktuell (Stand: 03/2025): 3.570,00 €*. Zusätzlich werden die Kosten für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen (z. B. Automatikgetriebe) sowie für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau, in der Regel vollständig übernommen. Je nach Art und Schwere der Behinderung (unter Anwendung von §5 Abs. 2 KFZ-Hilfeverordnung) ist auch eine erhöhte Kostenübernahme des erforderlichen Grundfahrzeugs möglich.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Basierend auf der Bezugsgröße für 2025.